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Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ)

Das FSJ ist ein Bildungsjahr für junge Menschen. Es bietet die Chance, seine Persönlichkeit weiterzuentwickeln, die Möglichkeit, unsere Gesellschaft mit zu gestalten, das Erfahren von Gemeinschaft, berufliche Orientierung und das Kennenlernen sozialer Berufsfelder.

Alle Personen, die ihre Vollzeitschulpflicht erfüllt und das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, können sich für ein FSJ bewerben.

Das FSJ dauert 12 Monate, mindestens 6 Monate. Eine Verlängerung des Dienstes bis 18 Monate ist möglich. Das FSJ ist in der Regel eine Vollzeitbeschäftigung. Eine Teilzeitbeschäftigung ab 20,5 Std. wöchentlich ist möglich, wenn ein berechtigtes Interesse nachgewiesen wird. Hierzu sind entsprechende Belege vorzulegen. Das Taschengeld wird bei einer Teilzeitbeschäftigung entsprechend gekürzt.

Du kannst dein FSJ im Pflege- und Betreuungsdienst oder in der  Kinder- und Jugendbetreuung ableisten.

Praktische Mitarbeit und Engagement sind u.a. in Kinder- und Jugendhilfe­einrichtungen, Kindertagesstätten, Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen oder in Seniorenheimen möglich.

Das FSJ wird durch Seminare pädagogisch begleitet. Die Gesamtdauer der Seminartage beträgt mindestens 25 Tage (5 Seminarwochen) bei einer zwölfmonatigen Tätigkeit.

Die maximale Höhe des Taschengeldes liegt bei 453 €. Die Einsatzstellen können den Freiwilligen für Unterkunft und Verpflegung Geldersatzleistungen gewähren. Gesetzliche Leistungen wie Kindergeld oder Waisenrente bleiben erhalten.

Der Urlaub richtet sich nach dem jeweils gültigen Tarifvertrag der Einsatzstelle. Bei einer Dienstzeit von 12 Monaten sind es mindestens 24 Urlaubstage.

Die Einsatzstelle übernimmt alle Sozial­versicherungs­beiträge einschließlich Krankenversicherung. Die Freiwilligen sind gesetzlich unfallversichert.

Die Tätigkeit ist arbeitsmarktneutral. Sie führt nicht zu einer Verdrängung oder einem Ersatz regulärer Arbeitskräfte, sondern beinhaltet unterstützende Tätigkeiten unter Anleitung hauptamtlicher Fachkräfte.

Rechtsgrundlage für das FSJ ist das Gesetz zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten vom 16.05.2008.

Bundesfreiwilligendienst (BFD)

Der BFD steht Männern und Frauen jeden Alters nach Erfüllung der Vollzeitschulpflicht offen und fördert das lebenslange Lernen. Es werden soziale, ökologische, kulturelle und interkulturelle Kompetenzen vermittelt und das Verantwortungsbewusstsein für das Gemeinwohl gestärkt.

Alle Personen, die ihre Vollzeitschulpflicht erfüllt haben, gleich welchen Alters, können sich für den Bundesfreiwilligendienst bewerben.

Der BFD dauert 12 Monate, mindestens 6 Monate. Eine Verlängerung des Dienstes bis 18 Monate ist möglich. Der BFD ist bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres in der Regel eine Vollzeitbeschäftigung.

Eine Teilzeitbeschäftigung ab 20,5 Std. wöchentlich ist möglich, wenn ein berechtigtes Interesse nachgewiesen wird. Hierzu sind entsprechende Belege vorzulegen. Ab dem 27. Lebensjahr ist jederzeit eine Teilzeitbeschäftigung ab 20,5 Stunden in der Woche ohne Nachweise möglich. Das Taschengeld wird bei einer Teilzeitbeschäftigung entsprechend gekürzt.

Die Einsatzbereiche im BFD sind vielfältig, daher kannst du aus Pflege- und Betreuungsdiensten, Kinder- und Jugendbetreuung, handwerkliche Tätigkeiten, gärtnerische Tätigkeiten und Versorgungstätigkeiten den Bereich wählen, der am besten zu dir passt.

Praktische Mitarbeit und Engagement sind u.a. in Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen, Kindertagesstätten, Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen oder in Seniorenheimen möglich.

Der BFD wird durch Seminare pädagogisch begleitet. Die Gesamtdauer der Seminartage beträgt mindestens 25 Tage (5 Seminarwochen) bei einer zwölfmonatigen Tätigkeit. Davon entfallen fünf Tage auf ein Seminar zur politischen Bildung. Für Freiwillige über 27 Jahre ist ein Bildungstag pro Monat verpflichtend.

Die maximale Höhe des Taschengeldes liegt bei 453 €. Die Einsatzstellen können den Freiwilligen für Unterkunft und Verpflegung Geldersatzleistungen gewähren. Im BFD wird künftig Kindergeld gezahlt werden. Wie bei den Jugendfreiwilligendiensten wird künftig auch die Zahlung des Kindergeldes gesetzlich geregelt.

Der Urlaub richtet sich nach dem jeweils gültigen Tarifvertrag der Einsatzstelle. Bei einer Dienstzeit von 12 Monaten sind es mindestens 24 Urlaubstage.

Die Einsatzstelle übernimmt alle Sozial­versicherungs­beiträge einschließlich Krankenversicherung. Die Freiwilligen sind gesetzlich unfallversichert.

Die Tätigkeit ist arbeitsmarktneutral. Sie führt nicht zu einer Verdrängung oder einem Ersatz regulärer Arbeitskräfte, sondern beinhaltet unterstützende Tätigkeiten unter Anleitung hauptamtlicher Fachkräfte.

Rechtsgrundlage ist das Gesetz über den Bundesfreiwilligendienst vom 28. April 2011.