Stellungnahme zur Einführung eines Gesellschafts- oder Bürgerjahres/ Pflichtjahres

Artikel vom 19.04.2022

Ein verpflichtendes Jahr für junge Menschen nach ihrer Ausbildung – ein Dienst an der Gesellschaft sozusagen – klingt erst einmal gar nicht schlecht, oder?
Warum die großen Wohlfahrtsverbände in Deutschland sich trotzdem gegen eine Verpflichtung aussprechen und was ihre Vorschläge sind, erfahrt ihr hier:

 

Word Cloud, Heart, Love, Loyalty, Affection, Happiness

 

  • Ergebnisse der Diskussion:

– Grundsätzlich ist die Engagementbereitschaft bei (jungen) Menschen vorhanden und ein Schatz!
– Ein Bürger- bzw. Pflichtjahr löst nicht die Herausforderungen des demografischen Wandels und anderer gesellschaftlicher Transformationsprozesse, in denen wir uns befinden. Fachkräftemangel in der Sozialen Arbeit kann nicht durch Pflicht kompensiert werden. Soziale Arbeit bedarf einer hohen Fachlichkeit, also einer entsprechenden Ausbildung.
– Motivation kann nicht erzwungen werden.

  • Die Freie Wohlfahrtspflege Landesgemeinschaft Bayern schlägt statt dessen vor, den Freiwilligendienst attraktiver zu gestalten:

Mögliche Maßnahmen dazu sind:
– z.B. durch die Gleichstellung mit dem sogenannten Freiwilligendienst im Heimatschutz. Die Teilnehmenden dort erhalten ein kostenfreies Bahn-Ticket als Zeichen der Anerkennung. Das wäre anzupassen auch für bisher etablierte Freiwilligendienste.
– die Befreiung von der GEZ. Eine verwehrte Befreiung ist für Freiwillige, die in einer eigenen Wohnung leben, eine finanzielle Belastung.
– keine Anrechnung des Taschengeldes auf das Familieneinkommen bei Empfängern von Sozialleistungen.
– die Anerkennung eines Freiwilligendienstes für die anschließende Ausbildung oder das das Studium stärker berücksichtigt wird. Die Bayerische Staatsregierung sollte sich dafür stark machen, dass die Frist bei der Meldung zum Hochschulstart generell so fixiert wird, dass ein*e Freiwillige*r mit regulärem Start im FSJ / BFD im September die Anerkennung für das Studium fristgerecht einreichen kann.
– Menschen mit Behinderung soll der Zugang und die Durchführung des Freiwilligendienstes erleichtert werden. Es geht bei Freiwilligendiensten, wie bereits geschrieben, um gesellschaftliche Teilhabe und ein Gleichstellungsgebot von jungen Menschen, die sich für die Gesellschaft ein Lebensjahr lang bewusst einbringen wollen. Für freiwillige (!) Interessent*innen sollte eine Teilnahme an einem Freiwilligendienst grundsätzlich möglich sein. Bis zum heutigen Tag fehlt die Richtlinie, wie Freiwilligendienstleistenden mit Behinderungen entsprechende Assistenzleistungen erstattet werden können, damit sie sich engagieren können.
– Neben den staatlich organisierten Freiwilligendiensten ist insbesondere auch ehrenamtliches Engagement in allen gesellschaftlichen Bereichen ein wichtiger Lern- und Bildungsort für junge Menschen. Deswegen sollten Zugänge zu ehrenamtlichem Engagement erleichtert werden und innovative Projekte, z.B. an Schulen, gefördert werden.

 

Quelle: Freie Wohlfahrtspflege Landesarbeitsgemeinschaft Bayern
Stellungnahme zum Antrag des Bayerischen Landtags/Drucksache 18/15780: