Eine der 15 Kernforderungen der AWO betrifft den Rechtsanspruch auf einen Freiwilligendienst.
Rechtsanspruch auf einen Freiwilligendienst – für Chancen auf Engagement für alle Menschen
Wir sind dafür, dass jeder Mensch einen Freiwilligendienste machen kann. Mit einem durchsetzbaren Recht auf einen Freiwilligendienst geht die Verpflichtung der Gesellscha
ft einher, diesen Dienst für die Gemeinschaft allen zu ermöglichen. Wenn jeder Freiwilligenplatz vom Bund gefördert wird und jede*r Freiwillige ein auskömmliches Freiwilligengeld erhält, fallen sowohl komplizierte Kontingentierungen und formale Hindernisse als auch Barrieren aufgrund des sozialen Hintergrunds der Freiwilligen weg. Eine umfassende Information und Beratung aller Schulabgänger*innen erhöhen den Bekanntheitsgrad und die gesellschaftliche Wertschätzung. Dadurch wird eine Kultur selbstverständlicher Freiwilligkeit etabliert, in der es zum Aufwachsen dazugehört, einen Freiwilligendienst zu absolvieren. In wenigen Jahren können so die Freiwilligenzahlen mindestens verdoppelt werden.
Kurz- und mittelfristig müssen die Bundesmittel für die Freiwilligendienste gesichert und ausgebaut werden, es braucht eine Lösung für die Problematik der Überjährigkeit, die die Träger jedes Jahr aufs Neue im Ungewissen über die künftige Finanzierung lässt.
Auch der Bundesarbeitskreises FSJ hat ein Positionspapier zur Bundestagswahl 2025 veröffentlicht. Kernforderung ist, wie im Rahmen der Vision 2030 vorgestellt, die Einführung eines Rechts auf Engagement – ein Recht auf einen Freiwilligendienst.